Ein Unterweisungsbuch ist zwingend für jedes Unternehmen welches den §123 SGB VII erfüllt. Es werden damit Schulungen der Mitarbeiter zu Unfallverhütung und Brandschutz dokumentiert.
Inhalt des Unterweisungsbuches
- 48 Seiten
- mit Ringösen
- mit Hinweis zu BG - Vorschriften
Seitenaufteilung:
- Allgemeine Hinweise zum Unterweisungsbuch (Seite 2-5)
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Seite 6)
- Vorbemerkung für Unterweisung (Seite 7)
- Durchgeführte Unterweisungen mit Unterschrift des Teilnehmers (Seiten 8 - 31)
- Unterweisung bei Arbeitsaufnahme
- Unterweisung bei vorrübergehender Übetragung einer anderen Arbeit (Seiten 32 - 35)
- Unterweisung bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten einschließlich Verdachtsfälle im Bereich (Seiten 38 - 43)
- Brände im Bereich (Seiten 44 - 47)
- Ersthelfer des Bereiches (Seite 48)
Warum und wann benötige ich ein Unterweisungsbuch als Unternehmer?
Rechtsgrundlage bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Für die in § 123 SGB VII genannten Unternehmen bilden die Unfallverhütungsvorschriften VSG 1.1 „Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ die Grundlage.
Sie verpflichten den Unternehmer wie folgt:
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
§ 3 Unterweisung der Versicherten
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutz-gesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
In der Bundesrepublik Deutschland werden Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt.
Des Weiteren wird der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.
Angaben zur Produktsicherheit:
Hersteller:
Beb Carl O.
Liebetruth GmbH
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11/12
38877
Benneckenstein
Germany
Vertrieb
(Online-Verkauf):
www.Mein-Kasack.de
Andreas Hikel
Straße des
Friedens 15
14943
Luckenwalde
Telefon:
03371-5931150 (Mo-Fr: 9:00-17:00 Uhr)
Sicherheits- und Nutzungshinweise:
Geeignet für
den professionellen Einsatz im medizinischen Bereich.
Pflegehinweise
beachten, um die hygienische Nutzung zu gewährleisten.
Nicht in der
Nähe von offenem Feuer verwenden.
Entsorgung:
Bitte nach Ende
der Nutzung in die Textilrecyclingkette geben, um umweltfreundliche Entsorgung
sicherzustellen.